Hintern hoch und ab zur Wahl – WER, WAS, WO wählen darf

Damit beim Wählen am Sonntag kein Chaos ausbricht, wird anbei kurz erklärt WER, WAS, WO wählen darf.

Zum einen wird das Europaparlament gewählt. Wahlberechtigt sind Bürger und Bürgerinnen ab 18 Jahre. Auf dem 94 cm langen Stimmzettel sind 40 Parteien aufgelistet, wovon nur eine gewählt werden darf.

Als nächstes folgt der Kreistag. Auch der Stimmzettel ist für alle Bewohner des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gleich. Gewählt werden darf ab 16 Jahren. Bis zu drei Stimmen dürfen dabei vergeben werden.

In Kaltennordheim wird zusätzlich noch der Stadtrat gewählt. Auch hier dürfen Bürger und Bürgerinnen ab 16 Jahren drei Kreuzchen setzen. Eine weitere Stimme ist für den Ortsteilbürgermeister bestimmt.

In Kaltennordheim, Kaltenlengsfeld, Andenhausen, Fischbach, Klings und Mittelsdorf. Auch hier gilt: jeder hat nur eine Stimme.

In den Orten Kaltenlengsfeld, Andenhausen, Fischbach und Mittelsdorf hat sich nur ein Kandidat aufstellen lassen. Dort kann entweder der Bewerber gewählt werden oder ein anderer beliebiger Mitbürger, aufgeschrieben werden. Bürgermeister wird aber nur, wer die Wahl letzten Endes annimmt.

Zu guter Letzt muss noch der Ortsteilrat gewählt werden. Auch bei dieser Wahl dürfen drei Stimmen abgegeben werden. Gewählt werden kann ab 16 Jahren.

In den Ortsteilen Fischbach, Klings und Andenhausen wird zusätzlich darüber entschieden, ob sie zukünftig zu Kaltennordheim oder Dermbach gehören sollen. ▫️

Jeder sollte diese Chance nutzen, seine Stimme abzugeben. Die Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der entsprechende Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.